
Tiefbau – Aufträge und qualifizierte Teams
Tiefbau bezeichnet alle Arbeiten unterhalb der Geländeoberkante: Erdarbeiten, Baugruben, Gräben, Hausanschlüsse für Wasser, Strom und Telekommunikation, Kanalbau, Drainagen, Verfüllungen und Verdichtungen, Stütz- und Winkelmauern. Das Gewerk steht am Beginn jedes Bauvorhabens und ist Voraussetzung für Hochbau, Straßen- und Pflasterarbeiten. Wesentlich sind die Beachtung von Bodenklassen nach DIN 18300, fachgerechter Verbau bei Gräben über 1,25 m Tiefe (Sicherung gegen Einsturz), korrekte Verdichtung lagenweise, sowie das Freihalten und Schutz von Versorgungsleitungen. Beispiel Deutschland: maßgeblich sind ATV DIN 18300 (Erdarbeiten), DIN 4124 (Baugruben und Gräben), die EUB-Richtlinien sowie die Unfallverhütungsvorschrift BG BAU bezüglich Verbau und Sicherung.
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